Hier finden Sie häufig gestellt Fragen und Antworten.
Unser Produkt liegt unter dem vom Gesetz Nr. 242 vom 2. Dezember 2016 festgelegten THC- Grenzwert (also der psychoaktive Wirkstoff) und ist daher vollkommen legal.
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Unser Produkt liegt unter dem vom Gesetz Nr. 242 vom 2. Dezember 2016 festgelegten THC- Grenzwert (also der psychoaktive Wirkstoff) und ist daher vollkommen legal.
Bei „The legal Cannabis“ bezieht man sich auf die Hanfblüte des Industriehanfs, wobei der psychoaktiven Wirkstoff THC unter der gesetzlich vorgeschriebenen Schwelle liegt.
Sie erhalten ganze getrocknete Hanfblüten (BUDs) ohne Samen. Üblicherweise werden diese unter anderem als Biomasse für Raumdüfte, Biomasse zur technischen Verwendung oder in anderen Verschiedensten Formen verwendet. Der Vorteil dieser BUDs: der psychoaktive Wirkstoff THC liegt hier innerhalb des legalen Grenzbereichs, der CBD- Gehalt ist dafür umso höher!
Der Bud ist eine andere Bezeichnung für die Hanfblüte. Diese Bezeichnung ist eine Überlieferung aus dem angelsächsischen Sprachraum und findet weitgehendste Anwendung in diesem Bereich.
Es werden nur ganze Hanfblüten angeboten. Ganze Hanfblüten haben den Vorteil, dass sie die Geschmacksnoten nicht verlieren, denn sobald die Blüte zerkleinert wird, verliert die Blüte mit der Zeit Ihren Geschmack. Deshalb ist es für uns sehr wichtig die Rohware so unverändert zu belassen wie möglich, um alle Geschmacksnoten zu konservieren.
Die Blüten werden von unserer Seite aus bereits optimal getrocknet. Wir benützen eine spezielle Technik zum Trocknen, um die Blüten so schonendst wie möglich zu veredeln. Dieser Prozess ist für uns sehr wichtig, weil mit diesem Produktionsschritt die Qualität der Geschmacksnoten gesichert wird. Die Veredelung verfeinert die Geschmacksnoten der einzelnen Hanfblüten.
Die Sea of Green Hanfblüten können Sie direkt mittels unseres eigenen Shops einkaufen oder bei den zugelassenen Wiederverkäufern. Die Wiederverkäufer sind auf einer eigenen Seite hervorgehoben.
CBD ist eine Substanz, welche Cannabidiol (abgekürzt CBD) enthält. Dieser Bestandteil ist ein Produkt der Hanfpflanze, wirkt jedoch weder sinneserweiternd noch suchtfördernd und verursacht keinerlei Halluzinationen. CBD verfügt über gesundheitsfördernde Eigenschaften, welche dabei helfen, bestimmten körperlichen und geistigen Beschwerden entgegenzuwirken.
Von der aktuellen Medizin wurde bestätigt dass CBD nicht suchtfördernd ist.
Ja CBD ist im Urin und Blut nachweisbar. Bei einer Kontrolle des Fahrzeuglenkers von Seiten der Ordnungskräfte, wird der Drogentest positiv ausfallen
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